WMS LGRB-BW BSK: Flurstücksbezogene Bodenfunktionsbewertung auf Grundlage der Bodenschätzung nach ALK und ALB (Stand: 2010)
Der Darstellungsdienst beinhaltet die vorliegende Bodenfunktionsbewertung für ca. 85 % der landwirtschaftlichen Nutzflächen in Baden-Württemberg. Die Bewertung erfolgt nach dem Leitfaden "Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit" (LUBW, 2010) und umfasst die nach Bundes-Bodenschutzgesetz § ...
WMS LGRB-BW CORG: Organischer Kohlenstoff
Die Bildung von Humusvorräten ist ein langsamer, Jahrzehnte umfassender Prozess. Bei gleichbleibender, langjähriger Bodennutzung besteht zwischen Anlieferung und Abbau der organischen Substanz ein Gleichgewicht. Es stellt sich ein dem Standort und der Nutzung entsprechender, relativ konstant bleiben...
WFS LGRB-BW BS: Bodenfunktionsbewertung auf Grundlage der digitalen Bodenschätzungsdaten (FESCH und ALKIS)
Der Downloaddienst beinhaltet die Bodenfunktionsbewertung landwirtschaftlicher Nutzflächen in Baden-Württemberg nach Leitfaden "Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit" (LUBW, 2010) und umfasst die nach Bundes-Bodenschutzgesetz § 2 Abs. 2 (Nr. 1 a - c) genannten und von der Bund/Länder-Arb...
WMS LGRB-BW BS: Bodenfunktionsbewertung auf Grundlage der digitalen Bodenschätzungsdaten (FESCH und ALKIS)
Der Darstellungsdienst beinhaltet die Bodenfunktionsbewertung landwirtschaftlicher Nutzflächen in Baden-Württemberg nach Leitfaden "Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit" (LUBW, 2010) und umfasst die nach Bundes-Bodenschutzgesetz § 2 Abs. 2 (Nr. 1 a - c) genannten und von der Bund/Länder...
WFS LGRB-BW BSK: Flurstücksbezogene Bodenfunktionsbewertung auf Grundlage der Bodenschätzung nach ALK und ALB (Stand: 2010)
Der Downloaddienst beinhaltet die vorliegende Bodenfunktionsbewertung für ca. 85 % der landwirtschaftlichen Nutzflächen in Baden-Württemberg. Die Bewertung erfolgt nach dem Leitfaden "Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit" (LUBW, 2010) und umfasst die nach Bundes-Bodenschutzgesetz § 2 Ab...
Abonnieren Sie den Newsletter des LGRB.